Schaffen Sie sich Freiräume!
Sitzen Sie oft abends oder am Wochenende noch über dem "Papierkram", suchen und sortieren Belege, kontrollieren Zahlungseingänge, erledigen Zahlungsausgänge, erfassen Stunden und Fehlzeiten von Ihren Arbeitnehmern? Dabei würden Sie diese Zeit lieber in das Tagesgeschäft oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens investieren...
Viele Unternehmer empfinden die Büroarbeit, insbesondere die Buchhaltung als lästig und anstrengend. Wie wäre es, wenn Sie sich ab jetzt nur noch um Ihr produktives Tagesgeschäft, die Neukundenakquise oder um die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens kümmern könnten und ein Buchführungsbüro wie dieses hier einen Teil der laufenden Buchführung* und Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie übernimmt?
Bleiben Sie personell flexibel!
Mit der Beauftragung eines Buchführungsbüros wird kein Arbeitsverhältnis begründet, Sie müssen keine Krankheits- und Urlaubszeiten fortzahlen. Sie sind flexibler in der Personalauswahl für Ihre übrigen Büroaufgaben, denn Sie benötigen keine buchhalterische Fachkraft mehr in Ihrem Unternehmen, sondern teilen sich die Fachkraft sozusagen mit anderen Unternehmern. Dazu erhalten Sie monatlich eine steuerlich abzugsfähige Rechnung. Lohnnebenkosten wie die Sozialversicherung entfallen mit der externen Beauftragung.
*Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Rechts- und Steuerberatung