
Preisgestaltung
Unsere Leistungen werden wahlweise als Pauschale für monatlich wiederkehrende Leistungen wie die laufende Buchhaltung*, als Pauschale pro Arbeitnehmer für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung, auf Basis eines festen Stundensatzes viertelstundengenau oder nach Buchungszeilen abgerechnet und in einer ordentlichen Rechnung ausgewiesen.
* Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Rechts- und Steuerberatung